Sicherheitsbeleuchtung

Not- und Sicherheitsbeleuchtung in Verkaufsstätten

In Verkaufsstätten spielt die Not- und Sicherheitsbeleuchtung eine entscheidende Rolle, um im Notfall die Sicherheit von Kunden und Mitarbeitern zu gewährleisten. Die Not- und Sicherheitsbeleuchtung in Verkaufsstätten erfüllt die Anforderungen an die Normen und Vorschriften, die für den Brandschutz und die Sicherheit vorgeschrieben sind. Die Hauptfunktion der Not- und Sicherheitsbeleuchtung besteht darin, den Menschen den sichersten Weg zu den Ausgängen und Notausgängen zu weisen. Diese Leuchten zeichnen sich durch ihre hohe Sichtbarkeit aus und sind mit normkonformen Piktogrammen ausgestattet, um den Fluchtweg klar und deutlich zu kennzeichnen. Sie gewährleisten eine ausreichende Beleuchtungsstärke, um Panik und Verwirrung zu vermeiden und den Menschen eine sichere Evakuierung zu ermöglichen. Dies umfasst unter anderem die Einhaltung der Anforderungen an die Beleuchtungsstärke, die Dauer der Notbeleuchtung und die Zuverlässigkeit der Leuchten. Ein weiterer wichtiger Aspekt der Not- und Sicherheitsbeleuchtung in Verkaufsstätten ist die Integration mit dem allgemeinen Beleuchtungssystem. b-lite bietet eine nahtlose Integration ihrer Not- und Sicherheitsleuchten in das Gesamtkonzept der Beleuchtung an.

Zugelassene Versorgungen:

CPS-Systeme LPS-Systeme Einzelbatterie

Anforderung an die Beleuchtung:

max. Umschaltzeit

1 s
Betriebsdauer

3 h
in Bereitschaft

1 lx
in Dauer

Not- und Sicherheitsbeleuchtung in Versammlungsstätten

Not- und Sicherheitsbeleuchtung spielt eine entscheidende Rolle in Versammlungsstätten, wie z.B. Theatern, Konzertsälen, Sportstadien und anderen Veranstaltungsorten. Sie gewährleistet die Sicherheit von Personen im Falle eines Stromausfalls oder einer Evakuierungssituation. Versammlungsstätten unterliegen bestimmten baurechtlichen Vorschriften und arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen, um die Sicherheit der Besucher und Mitarbeiter zu gewährleisten.

Gemäß den Vorschriften müssen Versammlungsstätten über ein funktionierendes und zuverlässiges Notbeleuchtungssystem verfügen. Diese Systeme müssen die Fluchtwege, Notausgänge, Treppen, Rettungszeichen und andere sicherheitsrelevante Bereiche ausreichend beleuchten. b-lite stellt sicher, dass ihre Produkte den geltenden Normen und Vorschriften entsprechen.

Dies umfasst Normen wie die DIN EN 1838 für Notbeleuchtungssysteme und andere relevante Sicherheitsstandards. Unsere zuverlässigen Batteriesysteme und die Integration mit dem allgemeinen Beleuchtungssystem machen sie zu einer vertrauenswürdigen Wahl für die Not- und Sicherheitsbeleuchtung in Versammlungsstätten.

Zugelassene Versorgungen:

CPS-Systeme LPS-Systeme Einzelbatterie

Anforderung an die Beleuchtung:

max. Umschaltzeit

1 s
Betriebsdauer

3 h
in Bereitschaft

1 lx
in Dauer

Sicherheitsbeleuchtung in Schulen

Die Sicherheit und das Wohlbefinden der Schülerinnen und Schüler stehen in Bildungseinrichtungen an erster Stelle. Die Installation von Sicherheitslichtgeräten, Rettungszeichenleuchten und Sicherheitsleuchten ist ein integraler Bestandteil jeder Schule und spielt eine entscheidende Rolle bei der Gewährleistung eines angemessenen Schutzniveaus, der Prävention von Unfällen und der Förderung eines positiven Schulklimas.

Diese Beleuchtungseinrichtungen tragen dazu bei, das Risiko von Unfällen zu minimieren, den Evakuierungsprozess zu erleichtern und im Ernstfall eine geordnete und sichere Umgebung zu schaffen. Regelmäßige Wartungen und Überprüfungen dieser Beleuchtungseinrichtungen sind ebenfalls wichtig, um sicherzustellen, dass sie im Notfall einwandfrei funktionieren. Sicherheitslichtgeräte sind spezielle Beleuchtungssysteme, die im Falle eines Stromausfalls automatisch aktiviert werden. Klare Kennzeichnungen der Fluchtwege und Notausgänge und gut beleuchtet Flugwege ermöglichen im Ernstfall eine schnelle und sichere Evakuierung. 

Die Sicherheitsbeleuchtung sollte nicht nur im Schulgebäude selbst, sondern auch auf dem Schulgelände, auf Parkplätzen und in Außenbereichen angemessen berücksichtigt werden. Sicherheitslichtgeräte werden in strategischen Bereichen der Schule installiert, wie zum Beispiel in Korridoren, Treppenhäusern, Fluchtwegen und Eingangsbereichen. Diese Geräte bieten eine zuverlässige und effektive Lösung, um Schüler und Lehrer im Notfall sicher zu führen und eine Paniksituation zu verhindern.

Zugelassene Versorgungen:

CPS-Systeme LPS-Systeme Einzelbatterie

Anforderung an die Beleuchtung:

max. Umschaltzeit

1 s
Betriebsdauer

3 h
in Bereitschaft

1 lx
in Dauer

Sicherheitsbeleuchtung für Parkhäuser / Tiefgaragen

Die Not- und Sicherheitsbeleuchtung in Parkhäusern und Tiefgaragen sind von entscheidender Bedeutung, um die Sicherheit und Orientierung der Benutzer, Autofahrern und Fußgängern zu gewährleisten und erfüllt die geltenden Normen und Vorschriften für den Brandschutz und die Sicherheit. Dies umfasst unter anderem die Einhaltung der Anforderungen an die Beleuchtungsstärke, die Dauer der Notbeleuchtung und die Zuverlässigkeit der Leuchten.

Eine der Hauptfunktionen der Sicherheitsbeleuchtung in Parkhäusern und Tiefgaragen besteht darin, im Falle eines Stromausfalls oder einer Evakuierung ausreichend Licht zu liefern. Eine weitere wichtige Funktion ist die Kennzeichnung von Fluchtwegen und Ausgängen. b-lite bietet Leuchten mit hoher Lichtausbeute an, die eine ausreichende Helligkeit bieten, um die Wege zu den Ausgängen und Notausgängen gut sichtbar zu machen. Diese Leuchten sind so positioniert, dass sie ein gleichmäßiges Licht auf die Fahrwege, Parkplätze und Fußgängerwege werfen, um eine sichere Evakuierung zu ermöglichen. Auch Leuchten mit Piktogrammen, die den Fahrern und Fußgängern den Weg zu den Ausgängen weisen. Diese Piktogramme sind gut sichtbar und leicht verständlich, um im Notfall eine schnelle Evakuierung zu ermöglichen.

Die Integration der Not- und Sicherheitsbeleuchtung in das Gesamtkonzept der Beleuchtung ist ebenfalls ein wichtiger Aspekt. b-lite bietet Lösungen an, die sich nahtlos in das Design und die Ästhetik von Parkhäusern und Tiefgaragen integrieren lassen.

Zugelassene Versorgungen:

CPS-Systeme LPS-Systeme Einzelbatterie

Anforderung an die Beleuchtung:

max. Umschaltzeit

1 s
Ortsunkundige Personen
max. Umschaltzeit

1 s
Ortskundige Personen
Betriebsdauer

1 h
in Bereitschaft

1 lx
in Dauer

Sicherheitsbeleuchtung in Hochhäusern

Sicherheitslichtgeräte, Rettungszeichenleuchten und Sicherheitsleuchten sind unverzichtbare Elemente der Gebäudesicherheit in Hochhäusern.

Diese Beleuchtungseinrichtungen tragen dazu bei, das Sicherheitsniveau zu erhöhen, die Evakuierung zu erleichtern und in Notsituationen eine klare Orientierung zu bieten. Sicherheitslichtgeräte sind spezielle Beleuchtungseinrichtungen, die in Hochhäusern installiert werden, um sicherzustellen, dass Fluchtwege und Notausgänge auch bei einem Stromausfall oder anderen Notfällen ausreichend beleuchtet sind. Sie sind normalerweise mit Notstromquellen ausgestattet, wie Batterien oder Generatoren, um eine kontinuierliche Beleuchtung zu gewährleisten, wenn das normale Stromnetz ausfällt. Rettungszeichenleuchten sind mit gut erkennbaren Piktogrammen ausgestattet, die den Weg zu den Notausgängen, Brandschutzvorrichtungen oder Erste-Hilfe-Stationen anzeigen. Sie sind in Hochhäusern an strategischen Stellen platziert und spielen eine entscheidende Rolle bei der Orientierung in einer Notsituation und unterstützen Bewohner und Besucher dabei, sicher und schnell den richtigen Weg zu finden.

Sicherheitsleuchten sind zusätzliche Beleuchtungseinrichtungen, die in Hochhäusern installiert werden, um in Notfällen eine ausreichende Beleuchtung zu bieten. Sie ergänzen die vorhandene Beleuchtung und sorgen dafür, dass wichtige Bereiche wie Flure, Treppenhäuser, Eingangsbereiche und Rettungsbereiche auch bei einem Stromausfall oder anderen Notfällen gut beleuchtet sind. Regelmäßige Wartung und Überprüfung dieser Beleuchtungssysteme sind essenziell, um sicherzustellen, dass sie im Ernstfall einwandfrei funktionieren.

Zugelassene Versorgungen:

CPS-Systeme LPS-Systeme Einzelbatterie

Anforderung an die Beleuchtung:

max. Umschaltzeit

1 s
Ortsunkundige Personen
max. Umschaltzeit

1 s
Ortskundige Personen
Betriebsdauer Hochhäuser

3 h
Betriebsdauer Wohnhochhäuser

8 h
in Bereitschaft

1 lx
in Dauer

Sicherheitsbeleuchtung in Beherbergungsstätten

Not- und Sicherheitsbeleuchtung spielt eine entscheidende Rolle in Beherbergungsstätten wie Hotels, Pensionen, Resorts und ähnlichen Unterkünften. Sie gewährleistet die Sicherheit und das Wohlbefinden der Gäste von höchster Priorität. Die Sicherheitsbeleuchtung ermöglicht eine geordnete und sichere Orientierung und Evakuierung zu den Fluchtwegen und Notausgängen und vermeidet gleichzeitig Panik und Verwirrung. Außerdem bietet diese auch eine zuverlässige Beleuchtung auf den Fluren, Treppen und anderen Bereichen, um Stürze und Verletzungen während einer Evakuierung zu verhindern. Die Minimierung des Risikos von Unfällen bietet den Gästen und Mitarbeitern das notwendige Vertrauen in Bezug auf ihre Sicherheit.

Die Integration der Not- und Sicherheitsbeleuchtung in das Gesamtkonzept der Beleuchtung ist ebenfalls ein wichtiger Aspekt. b-lite bietet Lösungen an, die sich nahtlos in das Design und die Ästhetik von Hotels, Pensionen, Resorts oder ähnlichen Unterkünften integrieren lassen. Dadurch wird gewährleistet, dass die Beleuchtung sowohl funktional als auch ästhetisch ansprechend ist. b-lite verwendet zuverlässige Batteriesysteme, um eine lang anhaltende Notbeleuchtung zu gewährleisten. Die Batterien bieten eine hohe Kapazität und eine lange Lebensdauer, um im Notfall eine zuverlässige Beleuchtung sicherzustellen.

Zugelassene Versorgungen:

CPS-Systeme LPS-Systeme Einzelbatterie

Anforderung an die Beleuchtung:

max. Umschaltzeit

1 s
Betriebsdauer

8 h
in Bereitschaft

1 lx
in Dauer

Sicherheitsbeleuchtung nach Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

Die Sicherheitsbeleuchtung in Arbeitsstätten ist eine unverzichtbare Maßnahme zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit und der Notfallvorsorge. Gemäß §3 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) müssen Fluchtwege und Notausgänge mit einer Sicherheitsbeleuchtung ausgerüstet sein, wenn das gefahrlose Verlassen der Arbeitsstätte für die Beschäftigten, insbesondere bei Ausfall der allgemeinen Beleuchtung, nicht gewährleistet ist. Bei der Prüfung der Notwendigkeit einer Sicherheitsbeleuchtung sind für Räume und Bereiche insbesondere folgende Kriterien zu beachten:

  1. Hohe Personenbelegung: In Räumen oder Bereichen mit vielen Beschäftigten ist eine klare Orientierung und Beleuchtung der Fluchtwege entscheidend, um eine panikartige Situation im Notfall zu vermeiden.
  2. Flächenausdehnung: Große Arbeitsstätten wie Hallen, Großraumbüros oder Verkaufsstätten erfordern eine adäquate Sicherheitsbeleuchtung, um eine schnelle Evakuierung und Orientierung zu ermöglichen.
  3. Fehlendes Tageslicht: Räume, die unter Erdgleiche liegen, innenliegende Treppenräume, Flure und Arbeitsstätten im Schichtbetrieb müssen auch ohne einfallendes Tageslicht ausreichend beleuchtet sein, um einen sicheren Fluchtweg zu gewährleisten.
  4. Betriebliche Gründe für Dunkelheit: Spezielle Arbeitsstätten wie Fotolabore erfordern eine Sicherheitsbeleuchtung, da aus betrieblichen Gründen eine Dunkelheit notwendig ist.
  5. Anwesenheit ortsunkundiger Personen: Wenn sich Kunden oder Besucher in der Arbeitsstätte aufhalten, ist eine klare Kennzeichnung der Flucht- und Rettungswege mit Sicherheitsbeleuchtung essenziell.
  6. Erhöhte Gefährdung: Bereiche, in denen die Gefahr von Stolpern und Stürzen, insbesondere auf Treppen, erhöht ist, müssen mit einer ausreichenden Sicherheitsbeleuchtung versehen werden.
  7. Unübersichtliche Fluchtwegführung: Fluchtwege mit häufigen Richtungsänderungen erfordern eine gezielte Beleuchtung, um eine schnelle und sichere Evakuierung zu ermöglichen.
  8. Eingeschränkte Erkennbarkeit des Fluchtweges und seiner Begrenzung: Neben dem Fluchtweg abgestelltes Lagergut oder spontan abgestellte Arbeitsmittel dürfen die Erkennbarkeit des Fluchtwegs nicht behindern. Eine ausreichende Sicherheitsbeleuchtung sorgt für eine klare Kennzeichnung und Begrenzung der Fluchtwege.
In Anbetracht dieser Kriterien wird generell eine Sicherheitsbeleuchtung für Flucht- und Rettungswege in Arbeitsstätten dringend empfohlen. Die Sicherheitsbeleuchtung gewährleistet, dass im Falle eines Stromausfalls oder anderer Notfälle eine ausreichende Beleuchtung vorhanden ist, um eine sichere Evakuierung und Rettung der Beschäftigten zu ermöglichen. Dadurch wird die Sicherheit und das Wohlbefinden aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Arbeitsstätten signifikant erhöht.

Zugelassene Versorgungen:

CPS-Systeme LPS-Systeme Einzelbatterie

Anforderung an die Beleuchtung:

max. Umschaltzeit

1 s
Ortsunkundige Personen

1 s
Ortskundige Personen
Betriebsdauer

30 Min.
in Bereitschaft

1 lx
in Dauer

Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung

Arbeitsstätten, in denen die Beschäftigten bei einem Ausfall der Allgemeinbeleuchtung Gefährdungen für ihre Sicherheit und Gesundheit ausgesetzt wären, müssen gemäß ASR A3.4 eine angemessene Sicherheitsbeleuchtung aufweisen. Solche Bereiche sollten im Rahmen einer sorgfältigen Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden. Dies betrifft beispielsweise:

  • Laboratorien, in denen es notwendig ist, laufende Versuche akut zu unterbrechen, um Gefährdungen für Mitarbeiter und Dritte zu verhindern. Diese Gefährdungen können z. B. Explosionen, Brände oder Freisetzungen von giftigen oder radioaktiven Stoffen sein.
  • Arbeitsplätze, die aus technischen Gründen bewusst dunkel gehalten werden müssen.
  • Elektrische Betriebsräume und Räume für haustechnische Anlagen.
  • Bereiche mit nicht zu schützenden bewegten Teilen langnachlaufender Arbeitsmittel, die Sicherheitsrisiken für Mitarbeiter verursachen können, z. B. Plandrehmaschinen.
  • Steuereinrichtungen für ständig zu überwachende Anlagen, wie Schaltwarten und Leitstände in Kraftwerken, chemischen und metallurgischen Betrieben, sowie Absperr- und Regeleinrichtungen, die betriebsmäßig zur Vermeidung von Gefährdungen für Mitarbeiter betätigt werden müssen.
  • Bereiche in der Nähe heißer Bäder oder Gießgruben, die aus produktionstechnischen Gründen nicht durch Geländer oder Absperrungen gesichert werden können.
  • Bereiche um Arbeitsgruben, die aus arbeitsablaufbedingten Gründen nicht abgedeckt sein können.

Die Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung erfordert spezifische Ausführungen:

  • Die Beleuchtungsstärke der Sicherheitsbeleuchtung muss auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden. Sie sollte mindestens 15 Lux betragen, mit einer Gleichmäßigkeit (Verhältnis der maximalen zur minimalen Beleuchtungsstärke) von weniger als 10:1. Ein bewährter Wert liegt bei etwa 10 % der mittleren Beleuchtungsstärke der Allgemeinbeleuchtung. In manchen Fällen können jedoch höhere Beleuchtungsstärken erforderlich sein. Die Beleuchtungsstärke und die Gleichmäßigkeit müssen am Ort der Sehaufgabe gemessen werden.
  • Die erforderliche Beleuchtungsstärke der Sicherheitsbeleuchtung muss innerhalb von 0,5 Sekunden nach Ausfall der Allgemeinbeleuchtung erreicht werden. Diese Beleuchtungsstärke muss für die Dauer der besonderen Gefährdung verfügbar sein, um eine sichere Arbeit fortzusetzen oder eine Evakuierung durchzuführen. Die Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung spielt eine entscheidende Rolle beim Schutz der Mitarbeiter in kritischen Situationen. Durch die Einhaltung der Vorschriften und die Berücksichtigung der individuellen Gefährdungsfaktoren können Unfälle vermieden und im Ernstfall eine schnelle und sichere Reaktion gewährleistet werden. Dies trägt maßgeblich zur Arbeitssicherheit und dem Wohlbefinden der Beschäftigten bei.

Zugelassene Versorgungen:

CPS-Systeme LPS-Systeme Einzelbatterie

Anforderung an die Beleuchtung:

max. Umschaltzeit

0,5 s
Betriebsdauer

1 h
in Bereitschaft

15 lx
in Dauer